13/1/2010 Rauchverbot-Salat
In welchem Kanton gilt was, und was gilt auf Bundesebene? Da Kantone strengere Regelungen als die des Bundes entscheiden dürfen, ist das Durcheinander mittlerweile so gross, dass wir uns vorderhand auf unseren Domizilkanton beschränken, den Kanton Zürich. Und so sieht's aus.
· Ab dem 1. Mai 2010 gilt in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ein Rauchverbot. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
· Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten (Fumoirs) zur Verfügung zu stellen. Diese Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche umfassen. Die Fumoirs dürfen durch Personal bedient werden, sofern das Personal die ausdrückliche Zustimmung dazu gibt.
· Komplette Raucherbetriebe, wie sie das Bundesrecht für Betriebe unter 80 Quadratmeter vorsieht, sind im Kanton Zürich nicht zugelassen.
· Wer gegen das Rauchverbot verstösst, kann mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.




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