31/10/2007 Zwei Drittel der "Passivrauch-Toten" älter als 85!
"Tabakrauch birgt gesundheitliche Risiken. Aber der große Teil der Grundlagen politischer Entscheidungen für ein Rauchverbot in Gaststätten kann hinterfragt werden!" Diese Auffassung vertrat Dr. Romano Grieshaber, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) und Professor für angewandte Prävention an der Universität Jena anlässlich des Symposiums "Tabakrauch am Arbeitsplatz" am 23. und 24. Oktober in Mannheim. Viele der angewandten statistischen Methoden, und damit die ermittelten Daten, seien zumindest diskussionswürdig.
Vor nationalen und internationalen Fachleuten bezog sich Grieshaber dabei sowohl auf die Zahl von 3.300 jährlichen Toten durch Passivrauch (ETS) in Deutschland wie auch auf Aussagen, nach denen von Passivrauch größere Gesundheitsgefahren ausgingen als von Dieselruss. Grieshaber führte aus, genaueres Hinsehen zeige, dass bei den so oft zitierten 3.300 Toten zwei Drittel der untersuchten Fälle älter als 85 Jahre waren. Da sei es recht schwierig, allein Passivrauch als Todesursache anzunehmen.
In Deutschland gebe es im Vergleich zu anderen Beschäftigten keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Gaststättenbereich: nicht bei Lungenkarzinomen, nicht bei ischämischen Herzkrankheiten und auch nicht bei chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen. In Irland seien die Todesfälle durch Herzerkrankungen bereits vor dem Rauchverbot rückläufig gewesen. Messungen, nachdem Dieselruss weniger
gefährlich sein solle als der Rauch von Zigaretten hätten sich als unhaltbar erwiesen, weil mit falschen Messgeräten gearbeitet wurde. Kuriose Aspekte und offene Fragen, die offenbar niemand bisher bemerkt oder diskutiert habe.
Ähnliche Todeszahlen bei Depressionen und Passivrauch
"Bei Erforschung der Kausalitätsfragen müssen wir uns der vielfältigen variablen Rahmenbedingungen annehmen", so Grieshaber. Co-Faktoren, die als Vermittler oder als solche mit gleicher Wirkung in eine Erkrankung eingriffen, müssten beachtet werden und für die Analyse bekannt sein. So finde man bei Depressionen ähnliche Sterberaten wie als Folge aktiven Zigarettenkonsums. Grieshaber wies im Hinblick auf die Beschäftigten in der Gastronomie auf die besonderen sozioökologischen Rahmenbedingungen hin, wie sie allgemein in der erwerbstätigen Bevölkerung nicht zu finden seien.
Deutliche Unterschiede zu den Gruppen der Normalbevölkerung seien beispielsweise die Altersverteilung, die Vielfalt der vertretenen Nationalitäten, gastronomiespezifische Berufsbildungs- und Tätigkeitsvorgeschichten, Schulbildung und die Besonderheiten wie Samstags-, Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit. Wie aus einer im Rahmen des Symposiums vorgestellten Untersuchung des Umweltbundesamtes hervorgehe, seien diese sozioökologisch herausgearbeiteten Gruppen sehr starke Raucher und damit auch mit den bisher schwerpunktmässig angebotenen Anti-Raucherprogramm nicht anzugehen. Vielmehr werde in Kinder- und Jugendarztkreisen diskutiert, dass ein Verbot das Rauchen aus dem beruflichen Umfeld auch in das private verlagere, mit dem Ergebnis einer Höherbelastung der Kinder durch Passivrauch.Nachtrag zum Thema "Kneifen" in unserer IntroDr. Romano Grieshaber kritisiert: "Der bei unserer Tagung vortragende Professor Ulrich Keil hat die Zahl von 3.300 Toten pro Jahr durch Passivrauch in die Welt gesetzt, die rein rechnerisch ermittelt wurde. Auf meine Nachfrage dazu hat er den Raum verlassen".
Diese Information kann bei Dr. Matthias Dürschlag, BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Telefon 0621. 4456 1277 (matthias.duerschlag@bgn.de) hinterfragt werden.




Kommentare
Stellungnahme
des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle zur
Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gaststätten (BGN) vom 26.10.2007
Am 26.10.2007 hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
(BGN), in deren Aufsichtsratsgremium die Tabakindustrie sitzt, eine
Pressemitteilung mit dem Titel „Zwei Drittel der 3.300 „Passivrauch-Toten“ älter als
85/ Entscheidungsgrundlagen für Rauchverbote in deutschen Gaststätten
zweifelhaft“ veröffentlicht. Die Mitteilung bezieht sich unter anderem auf die
Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2005
„Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“, und darin insbesondere
auf das Kapitel C „Passivrauchbedingte Morbidität und Mortalität in Deutschland“.
In diesem Kapitel wurde eine Berechnung vorgenommen, der zufolge 3.300
Todesfälle jährlich auf Passivrauchen zurückzuführen sind. Hierzu und zu weiteren
Behauptungen in der BGN-Mitteilung wird wie folgt Stellung genommen:
1. Es wird behauptet: „Entscheidungsgrundlagen für Rauchverbote in
deutschen Gaststätten zweifelhaft“. Diese Behauptung ist falsch.
Das Gegenteil ist der Fall: Auf der Basis tausender wissenschaftlicher Befunde
besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens aller führenden nationalen und
internationalen Gesundheitsforschungszentren ebenso wie der
Weltgesundheitsorganisation und der UN-Mitgliedsstaaten, dass Passivrauchen
ernste akute und chronische Erkrankungen hervorruft. Passivrauchen führt zu
Atemwegserkrankungen, Kopfschmerzen und Müdigkeit und erhöht das Risiko für
chronische Krankheiten mit Todesfolge wie Lungenkrebs, Koronarer
Herzkrankheit, Schlaganfall und chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen.
Wegen dieser gravierenden Gesundheitsgefährdung wurden internationale
Leitlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen im Juli 2007 geschaffen
und von den UN-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, einstimmig angenommen.
Darin werden als einzig wirksame Maßnahmen 100 Prozent rauchfreie
Arbeitsplätze und Innenräume gefordert. Die Entscheidungsgrundlagen für
Rauchverbote auch in der deutschen Gastronomie liegen demnach vor und haben
zu Recht auch die deutsche Politik zum Handeln veranlasst.
2. Es wird behauptet: „dass bei den so oft zitierten 3.300 Toten zwei Drittel
der untersuchten Fälle älter als 85 Jahre waren“. Diese Behauptung ist falsch.
Vielmehr geht aus der Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums
hervor, dass 36 % der passivrauchbedingten Todesfälle im Alter von unter 75
Jahren, 31 % im Alter zwischen 75 und 85 Jahren und wiederum ein Drittel im Alter
von über 85 Jahren erfolgen. Das DKFZ lehnt es ab, eine ethisch fragwürdige
Diskussion darüber zu führen, in welchem Alter sich tabakrauchbedingte
Todesfälle ereignen müssen, um die Forderung nach dem Schutz der Bevölkerung
vor den Gefahren des Passivrauchens zu legitimieren.
3. Es wird behauptet: „In Deutschland gebe es im Vergleich zu anderen
Beschäftigten keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im
Gaststättenbereich: nicht bei Lungenkarzinomen, nicht bei ischämischen
Herzkrankheiten und auch nicht bei chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen.“
Diese Behauptung ist falsch.
Das Gegenteil ist der Fall: Neben über 100 internationalen Studien zu den
Gefahren des Passivrauchens in der Gastronomie, die ganz offensichtlich von der
BGN nicht zur Kenntnis genommen werden, gibt es auch in Deutschland
Untersuchungen, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko der Beschäftigten im
Gaststättenbereich belegen. Auf dem von der BGN veranstalteten Symposium
„Tabakrauch am Arbeitsplatz“ in Mannheim am 23. und 24.10.2007 wurde in
mehreren Vorträgen die besonders hohe Gesundheitsbelastung durch
Passivrauchen für deutsche Gastronomiemitarbeiter im Hinblick auf ein erhöhtes
Risiko für Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs
deutlich. Erstmals wurde eine Studie vorgestellt, der zufolge sich das
Lungenkrebsrisiko für Kellner in durch Tabakrauch hoch belasteten Bars oder für
Diskothekenmitarbeiter bereits nach 8-jähriger Vollzeittätigkeit verdoppelt.
4. Es wird behauptet: „So finde man bei Depressionen ähnliche Sterberaten
wie als Folge aktiven Zigarettenkonsums.“ Diese Behauptung ist falsch.
Tatsächlich können auf aktiven Zigarettenkonsum in Deutschland jährlich zwischen
115.000 und 140.000 Sterbefälle zurückgeführt werden, dies entspricht einer
Sterberate von 133 bis 170 Todesfällen je 100.000 der Bevölkerung. Dahingegen
waren laut Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamts im Jahr 2005 37
Todesfälle Folge von Depression. Weiterhin starben 10.260 Personen infolge von
Suizid, wovon ein unbekannter Anteil sicher auf Depressionen zurückgeht. Dies
entspräche einer Sterberate von unter 12 Todesfällen je 100.000 der Bevölkerung
auf Grund von Depressionen.
5. Außerdem wird suggeriert, „dass ein Verbot das Rauchen aus dem
beruflichen Umfeld auch in das private verlagere, mit dem Ergebnis einer
Höherbelastung der Kinder durch Passivrauch.“ Diese Behauptung ist
irreführend.
Das Gegenteil ist der Fall: Vergleichsdaten aus Finnland, Irland und jüngst aus
Schottland machen deutlich, dass Raucher, wenn sie tagsüber am Arbeitsplatz
nicht rauchen können, dieses nicht am Abend oder am Wochenende zu Hause
nachholen. Stattdessen rauchen sie auch zu Hause weniger. Die neueste Studie
aus Schottland belegt, dass über 30 % der schottischen Kinder im privaten Umfeld
weniger unter Tabakrauch zu leiden haben nach der Einführung des
Rauchverbotes in der schottischen Gastronomie.
Nachzutragen bleibt, dass die BGN-Mitarbeiter bereits während der erwähnten
Tagung in Mannheim wiederholt von renommierten Arbeits- und Sozialmedizinern,
Toxikologen, Epidemiologen und Gesundheitswissenschaftlern auf ihre mangelnde
Kenntnis der Fachliteratur und die daraus resultierenden Fehleinschätzungen
hingewiesen wurden. Wenn die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gaststätten zwei Tage nach dieser Veranstaltung dieselben Fehleinschätzungen in
einer Pressemitteilung herausgibt, so stellt dies eine bewusste Irreführung der
Öffentlichkeit und der Politik dar. Das Ziel dieser Irreführung geht aus der
Überschrift der Pressemitteilung hervor: Die Entscheidungsgrundlagen für die
aktuell in den Ländern stattfindenden Diskussionen um den Schutz der
Bevölkerung vor Passivrauchen mit der Folge von Rauchverboten in der deutschen
Gastronomie sollen in Zweifel gezogen werden. Die BGN vertritt damit die Position
der in ihrem Aufsichtsgremium sitzenden Tabakindustrie und nimmt nicht ihre
Fürsorgepflicht für die Hunderttausenden von Beschäftigten in der Gastronomie
wahr, die täglich über viele Stunden an den am meisten durch die Gifte des
Tabakrauchs belasteten Arbeitsplätzen in Deutschland arbeiten. Damit negiert die
BGN ihren Auftrag, präventiv tätig werden zu müssen, wann immer
Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz festgestellt werden.
gn.de/files/8804/Stellungnahme_dkfz_zur_PM_der_BGN_vom_26_10.pdf
Schon allein die Wortschöpfung zu diesem Titel spricht für sich!
Das ganze Geschwafele dieser akademischen Heinis kotzt mich inzwischen an!!
Ich berufe mich deswegen hier einmal gern auf den 'Ritter Goetz von Berlichingen',
der dem 'Hohen Herrn' ausrichten liess: '...er soll mich doch im Arsche lecken!"
Lasst mich Tag und Stunde wissen - ich halte mich gern bereit (allerdings mit einer guten Zigarre,damit ihr beim Lecken noch in's Husten kommt....!
“Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) bestätigt ihre Aussagen zur Passivrauchproblematik Erläuterungen zur Stellungnahme des WHO Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle zur Pressemitteilung der BGN vom 26.10.2007
Am 23. und 24. Oktober dieses Jahres veranstaltete die BGN gemeinsam mit der Universität Mannheim das internationale Symposium “Tabakrauch am Arbeitsplatz – Gesundheitsrisiken und Kausalität”.
Die BGN hat in ihrer Funktion als gesetzlicher Unfallversicherungsträger differenzierte Fragestellungen zum Themengebiet Passivrauch: Welche wirksamen Maßnahmen der Prävention gibt es und wie können Betriebe diese umsetzen? und: Können Erkrankungen durch Passivrauchexposition als Berufskrankheit anerkannt werden? Wie bei allen Stoffen am Arbeitsplatz, geht es um den Nachweis der Kausalität und die Beziehung zwischen Dosis und Wirkung.
Analysen der vorgelegten Veröffentlichungen zum Passivrauch, die das Ziel hatten Informationen über die Erwerbstätigen im Gastgewerbe zu erhalten, ergaben ein, für die BGN, erstaunliches Bild. Einige Studien wiesen erhebliche methodische Verfahrensfehler auf und führten in der Öffentlichkeit zu völlig falscher Darstellung der wahren Verhältnisse. Exemplarisch genannt seien hier der „Garagenversuch“, veröffentlicht in der roten Reihe Band 5, 1. Auflage, dargestellt in mehreren Sendungen der ARD Sendeanstalten sowie die nicht nachvollziehbare Zuordnung von 3.300 Todesfällen zur Ursache Passivrauch.
Das Symposium bot die Möglichkeit in einem wissenschaftlichen Rahmen die unterschiedlichen Ansätze darzustellen, offene Fragen zu diskutieren und wissenschaftlich zu argumentieren. Nach den vielerorts emotional geführten Diskussionen und dem Inkrafttreten von Gesetzen zum Nichtraucherschutz, erhoffte sich die BGN im Rahmen des veranstalteten Symposiums eine sachliche und wissenschaftliche Bestandsaufnahme.
Auf der Grundlage der vom WHO-Kollaborationszentrum veröffentlichten Stellungnahme zur BGN-Pressemitteilung bekräftigen wir unsere Aussagen:
1. Wir stehen zu der Aussage, dass die Entscheidungsgrundlagen für Rauchverbote in deutschen Gaststätten zweifelhaft sind.
Die bisher vom Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle vorgelegten wissenschaftlichen Methoden sind für Kausalbetrachtungen nicht geeignet. Die beiden propagierten Thesen „ein Molekül genügt für die Erkrankung“ und „ein Luftaustausch mit Windstärken eines Tornados genügt nicht zur Elimination der Schadstoffe“ sind inhaltlich unzutreffend. Eine wirksame Prävention durch Risikominimierung baut zu Recht auf der Dosis- Wirkungsbeziehung auf.
Dass Passivrauchen ein Gesundheitsrisiko darstellt, ist unbestritten (s.a. “Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz – Thesen für eine gemeinsame Präventionsstrategie der gesetzlichen Unfallversicherung” http://www.hvbg.de). In welcher Art, Schwere und Häufigkeit dies bei welchen Personengruppen auftritt und wie es diagnostiziert werden kann, dafür erwarteten wir speziell von diesem Kreis kompetente Antworten. Diese wurden nicht gegeben.
Der vom „Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle“ als international anerkannter „Meilenstein“ zum Thema „Passivrauchen“ bezeichnete, über 700 Seiten umfassende, „Report of the Surgeon General“ zum Thema „The Health Consequences of Involuntary Exposure to Tabacco Smoke“ des U.S.Departement of Health and Human Services aus dem Jahre 2006 sieht für die koronare Herzkrankheit und das Lungenkarzinom (bei lebenslangen Nichtrauchern) eine leichte Risikoerhöhung (ca.20-30%) als gesichert an (http://www.surgeongeneral.gov/library/secondhandsmoke/repot/). Zu einer ähnlichen Risikoerhöhung kommt auch die International Agency for the Research on Cancer (IARC).
Für die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und für „stroke“ (Schlaganfall) hat der „Report of the Surgeon General“ jedoch keine gesicherten Risikoerhöhung durch Passivrauchen („the evidence ist suggestive but not sufficent“) festgestellt. Eine Einbeziehung der beiden letztgenannten Erkrankungen in eine Berechnung von „Passivrauch-Toten“ muss aus wissenschaftlicher Sicht derzeit als nicht fundiert und somit als fragwürdig bezeichnet werden.
Es ist bezeichnend für die Vorgehensweise des Kollaborationszentrums, dass zunächst die 3.300 Passivrauch-Toten von dieser Seite benannt und in die politische Willensbildung eingebracht werden, nun aber eine Diskussion über diese Berechnung „aus ethischen Gründen“ abgelehnt wird.
Wir stellen nicht die Frage: „Sind es wirklich 3.300 Tote?“, sondern:
• Wie ordnen Sie die benannten Todesfälle der Ursache Passivrauch zu?
• Wurden Kofaktoren (z.B. weitere Erkrankungen) berücksichtigt und methodisch kontrolliert, wenn ja, auf der Grundlage welcher Daten?
• Die passivrauchbedingte Sterblichkeit in der Altersgruppe 85 und älter soll laut dieser Studie bei Frauen um den Faktor 2,6 (bei Schlaganfall) und 2,2 (bei Koronarer Herzkrankheit) höher liegen als bei den Männern. Bezieht man nun die Sterbefälle auf die Bevölkerung und errechnet damit eine altersgruppenspezifische Sterberate, so ergibt sich eine völlig andere Relation, nämlich nahezu 1:1. Das heißt, dass die Sterblichkeit bei beiden Diagnosegruppen zwischen den Geschlechtern nur einen geringen bzw. keinen Unterschied aufweist. Wie sind solche Artefakte und deren falsche Interpretationen in den öffentlichen Diskussionen zu erklären?
• Im Band 5 der „Roten Reihe“ wird bei Herz-Kreislauf Erkrankungen eine relativ schnelle Herstellung des alten Gefäßzustandes beschrieben. Wie passen diese Ergebnisse zu den größtenteils über 75 Jahre alten (zumeist weiblichen?) Passivrauch-Toten, deren Tod durch Passivrauch mit Latenzzeiten der Erkrankungen begründet wird?
Zusammenfassend bitten wir Herrn Prof. Keil, den Verfasser der Studie, noch einmal, Transparenz in seine Berechnungen durch Offenlegung der Basis-Daten und der Rechenvorgänge herzustellen. Dies ist umso bedeutsamer, da diese Zahl für die politischen Entscheidungen massive Wirkung hatte. Wir müssen in diesem Zusammenhang wissen, ob diese Zahlen begründet sind oder ob es sich hier um einen mathematisch-statistischen Irrtum handelt, der letztendlich mit Passivrauch-Toten überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden kann. Wenn wir hierfür keine befriedigende Antworten bekommen können, wirft sich die Frage auf, inwieweit das zugrundeliegende Modell überhaupt eine nachvollziehbare Beziehung zu Passivrauch-Toten herstellen lässt.
Die detaillierten Fragen an Prof. Keil werden in Kürze auf unserer Internetseite (www.bgn.de) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Auch die Diskussion um methodisch korrekte Vorgehensweisen bei Metaanalysen steht noch aus.
2. Wir stehen zu der Aussage, dass ein erhöhtes, im Rahmen der Anerkennung als Berufskrankheiten relevantes, Gesundheitsrisiko im Gastronomiebereich bei Lungenkarzinomen, bei ischämischen Herzkrankheiten und bei chronisch-obstruktiven Lungenkrankheiten nicht belegt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 60 – 80 % der dort Tätigen Aktivraucher sind.
Auch der vom Bundessozialgericht geforderte Nachweis erhöhter Erkrankungszahlen für bestimmte Personengruppen im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung als Gradmesser für eine erheblich höhere Gesundheitsgefahr durch die Exposition am Arbeitsplatz ist nicht dokumentiert. Berechnungsmodelle allein genügen nicht. Inwieweit die Ergebnisse einer aktuellen “Literaturauswertung zur Quantifizierung der Passivrauchexposition bei nie rauchenden Beschäftigten in der Gastronomie” neue Erkenntnisse bringen, muss analysiert werden.
Den Ansatz, Krankenkassendaten alters- und berufsgruppenspezifisch großepidemiologisch zu betrachten, verfolgt die BGN seit dem Jahr 2000. Dieses Vorgehen wird letztendlich Kausalitätsbetrachtungen zulassen. Aus dem verfügbaren Zahlenmaterial, lassen sich Aussagen über Zehntausende von Versicherten im Gaststättenbereich, bezogen auf ihre Erkrankungen, treffen. Vergleichsgruppen mit Millionen von Versichertenjahren, die außerhalb der Gastronomie arbeiten, sind zum Beleg des relativen Risikos herangezogen.
(Symposiums-Beitrag von Herrn Dr. Mey auf http://www.bgn.de)
3. Sterberaten beim Krankheitsbild Depression
Neben den vom WHO-Kollaborationszentrum aufgeführten Todesfällen durch Suizid gilt die Depression als unabhängiger, kardialer Faktor. In der Statistik der Erkrankungsraten und Sterbefälle erscheint die Koronare Herzerkrankung als Ursache. An dieser Erkrankung sind u.a. Risikofaktoren wie Aktivrauchen, Blutfette, Hochdruck etc. beteiligt. Seit 2005 wird durch wissenschaftliche Arbeiten sehr gut untermauert, dass die Depression bei der Auslösung dieser Herzerkrankungen genauso eine Wirkung hat wie das Aktivrauchen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie konstatiert für die koronare Herzkrankheit ein doppelt so hohes Risiko bei an Depression erkrankten Menschen gegenüber Gesunden. Studien, welche die klassischen Risikofaktoren wie beispielsweise Rauchen oder falsche Ernährung kontrollieren, bestätigen, dass die Depression als unabhängiger kardialer Risikofaktor gelten kann. Die Studie wurde auf dem Symposium vorgetragen.
4. Die BGN steht zu der Aussage, dass die bestehenden Verbote das Rauchen aus dem beruflichen Umfeld auch in das private verlagert und dadurch eine Höherbelastung der Kinder durch Passivrauchen erreicht werden könnte.
Das Umweltbundesamt hat zusammen mit dem Robert-Koch Institut in Deutschland ermittelt, dass soziale Schichtungen und auch die sozio psychologische Situation bestimmter Bevölkerungsgruppen, zu denen unsere Angehörigen des Gastronomiegewerbes zählen, praktisch hohe Raucheranteile haben und durch gesundheitliche Aufklärung nicht zu erreichen sind (Aussage von Frau Dr. Pötschke-Langer im Stern, Heft 34, 2007, S.40).
Hier sind auch durch die Ächtung des Rauchens in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz Verlagerungen vom Arbeitsplatz in die Wohnungen nachweisbar. Nachweisbar dahingehend, dass Kinder, gemessen anhand des Cotinin Spiegels, in den letzten Jahren wesentlich höher belastet sind, als dies früher der Fall war. Studien, die in anderen Ländern andere Ergebnisse zeigen, sollten genauer betrachtet und auf ihre Übertragbarkeit auf die deutschen Verhältnisse und die Gastronomiebranche beurteilt werden.
Tatsache ist, dass die Passivrauchbelastung der Kinder über die Wohnräume in den letzten Jahren in Deutschland nachweisbar erheblich zugenommen hat (Quelle: Umweltbundesamt, Kinder-Umwelt-Survey 2003/06; Robert-Koch Institut, KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland).
Zusammenfassung
Die BGN steht für eine sachliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik Passivrauch.
Auf Seiten des WHO-Kollaborationszentrums sind hingegen bekannte Abwehr- Mechanismen der Diffamierung, der Emotionalisierung und der Unterstellung von Abhängigkeiten zu beobachten.
Ein gern angeführtes Argument, das eine wissenschaftliche Diskussion vermeiden soll, ist die postulierte Abhängigkeit von der Zigarettenindustrie. Die seit Bismarck gesetzlich vorgeschriebene Ablösung der Unternehmerhaftpflicht führt dazu, dass jedes Unternehmen, das über Beschäftigte verfügt, an eine Berufsgenossenschaft angeschlossen wird. Neben 40 anderen Branchen sind auch die Mitarbeiter/innen der Zigarettenindustrie demnach gesetzlich bei der BGN versichert. Diese repräsentiert 0,03% unserer Betriebe. In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich hierbei um 101 von 373.806 versicherten Betrieben der BGN (2006). Zu ungefähr 95% handelt es sich bei den Unternehmen der Zigarettenindustrie um kleine und mittelständische Betriebe.
Die Forschung der BGN wurde und wird immer von der Solidargemeinschaft getragen. Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und paritätisch, durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, selbstverwaltet. Die Annahme, dass eine der kleinsten Branchen die Geschicke der Solidargemeinschaft alleine lenkt und beeinflusst, spricht von völliger Unkenntnis der berufsgenossenschaftlichen Strukturen.
Dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern die Fürsorgepflicht für Hunderttausende von Beschäftigten in der Gastronomie nicht wahrnehmen, weisen wir entschieden zurück und betonen ausdrücklich, dass es keine Organisation und keine umfassendere Beschäftigung mit diesem Gewerbezweig weltweit gibt, die aus einer Solidargemeinschaft heraus getragen wird und nicht über staatliche, private, institutionelle, WHO-gebundene Förderung oder über die Pharmazie finanziert wird. Wir beziehen auch keine Gelder vom Staat. Von den über 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die mit dem Zigarettenkonsum verbunden sind, bezieht die BGN keine Forschungsgelder.
Wir kennen das DKFZ als eine hervorragende wissenschaftliche Einrichtung, die an vorderster Front der Medizin kämpft. Wir würden es begrüßen, wenn das Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, das am DKFZ angesiedelt ist, das Denken und wissenschaftliche Handeln des Hauses übernimmt, so dass eine objektive Ebene für die Zukunft geschaffen werden kann.”
http://praevention.portal.bgn.de/files/8804/BGN_Aussagen_zur_Passivrauchproblematik301107.pdf
Die Stellungsnahme der Tabakkontrolle geht in keiner Weise auf die fehlenden Zahlen ein - Wenn diese aber über alle Zweifel erhaben wären, weshalb kann dann Dr. Keil, Erfinder der 3′301 Passivtoten, keine Erklärung abgeben? Statt die Antworten zu liefern wird versucht den BGN in die Tabakecke zu stellen - Aber genügt dies als Antwort? Erklärt dies die fehlenden Zahlen?
Wenn Du schon seitenweise zittierst, dann tu dies auch vollständig:
http://www.bgn.de/webcom/show_article.php/_c-440/_nr-113/_p-1/i.html und folgende Seiten - Da ist alles veröffentlicht (unter "Weiterführende Links", "Wissenschaft und Forschung", "Bewertung arbeitsbedingter Erkrankungen mittels Kennziffern und Expertisen" findet man die ganz konkreten Fragen an die Tabakkontrolle, welche bis heute nicht inhaltlich beantwortet wurden).
So liefert die Tabakkontrolle keine schlüssigen Erklärungen für die enormen regionalen und geschlechtsspezifischen Unterschiede. Keine Erklärung, weshalb Köche/Köchinnen gefährdeter sind, als Kellner/Innen (welche im "Tabak kontaminierten" Restaurant arbeiten) und auch keine Erklärung, weshalb sowohl KöchInnen, als auch KellnerInnen fast duchwegs ein Risiko unter 1 aufweisen (im Vergleich mit den Krankenakten der anderen Expositionsgruppen von insgesamt 6'500'000 Mitgliedern)
1. Zur Auffassung der BGN, die Entscheidungsgrundlagen für Rauchverbote in deutschen Gaststätten seien „zweifelhaft“. Die Entscheidung der Politik, auch in Deutschland Nichtraucherschutzgesetze im Bund und in den Ländern zu erlassen, basiert nicht allein auf Band 5 der Roten Reihe des DKFZ („Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“), wie die BGN unterstellt, sondern auf einer Vielzahl wissenschaftlicher Entscheidungsgrundlagen. Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Passivrauchens kommt der Bewertung durch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eine besondere Bedeutung zu. Diese Kommission hat sich im Jahre 1998 eingehend mit der Problematik befasst und detailliert die außerordentlichen Gefahren des Passivrauchens für die Gesundheit der Betroffenen dargelegt. Nach dem Urteil der Kommission kann kein Zweifel daran bestehen, dass Passivrauchen „Krebs erzeugend für den Menschen“ ist. Demzufolge sind Innenräume, in denen das Rauchen zugelassen wird, gesundheitsgefährdend. Auch der Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat das Passivrauchen in das „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ aufgenommen. In diesem Bereich befinden sich Stoffe, „die auf den Menschen bekanntermaßen Krebs erzeugend wirken. Der Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs ist ausreichend nachgewiesen“. Diese Bewertung wurde auch von der International Agency for Research on Cancer, der Krebsforschungseinrichtung der Weltgesundheitsorganisation, im Jahr 2004 in einer Monographie zur Gesundheitsgefährdung von Rauchen und Passivrauchen vorgenommen. Alle diese Einschätzungen und Publikationen lagen bereits vor, als das Deutsche Krebsforschungszentrum seinen Report „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ im Jahr 2005 herausgab. Das DKFZ befindet sich also in guter Gesellschaft und in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Autoritäten. Der Report stellt eine Zusammenfassung des bestehenden Wissens zum Passivrauchen dar und enthält drei Schwerpunkte: eine Darstellung des toxikologischen Wissens zu den Gefahren des Tabakrauchs, eine Übersicht über das Ausmaß der Passivrauchbelastung in der deutschen Bevölkerung und schließlich eine Berechnung der Todesfälle durch Passivrauchen, in welcher eine international anerkannte epidemiologische Methodik auf Deutschland angewandt wurde. Wenn die BGN die Entscheidungsgrundlagen der Politik für einen Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen bezweifelt, so negiert sie nicht nur die wissenschaftlichen Ergebnisse der führenden nationalen und internationalen toxikologischen Experten. Sie negierte im Dezember 2007 auch die Tatsache, dass bereits ein halbes Jahr zuvor – im Juli 2007 – internationale Leitlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen von über 150 Mitgliedsstaaten und der WHO einstimmig verabschiedet wurden. Diese Leitlinien, die vom DKFZ ins Deutsche übersetzt wurden und unter dem Menüpunkt Publikationen auf der Webseite www.tabakkontrolle.de einzusehen sind, stellen die Zusammenfassung des internationalen Wissens unabhängiger Experten dar, die in jahrelanger Arbeit die Daten und Fakten zum Passivrauchen zusammengetragen haben.
2. Zu den Mutmaßungen der BGN hinsichtlich der Berechnung von Passivrauchtodesfällen in Deutschland. Die BGN hat Zweifel an der Berechnung der Passivrauchtodesfälle in Deutschland geäußert, die von dem international renommierten Epidemiologen Prof. Dr. Ulrich Keil (Lehrstuhl für Epidemiologie und Sozialmedizin am Universitätsklinikum Münster) und seinen Mitarbeitern erstellt wurde. Die Einzelheiten der Berechnung sind in einem acht Seiten langen Anhang im DKFZ-Report „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ nachzulesen. Darüber hinaus wurde die Methodik in zwei international führenden Fachzeitschriften transparent gemacht, und zwar im European Heart Journal (2007, 28, S. 2498-2502) und im European Journal of Cardiovascular Prevention & Rehabilitation (2007, 14, S. 793-795). Die BGN hat diese Publikationen jedoch offenkundig nicht zur Kenntnis genommen. Statt ihre gegenteilige Position in einem internationalen Journal wie dem European Heart Journal darzulegen, wie es gute wissenschaftliche Praxis wäre, hat die BGN ihre Mutmaßungen und Unterstellungen auf der eigenen Internetseite in Umlauf gebracht.
3. Zur Position der BGN, Risikominimierung statt Risikoeliminierung zu verfolgen. Alle führenden, von der Tabakindustrie unabhängigen Expertengremien gehen davon aus, dass es beim Schutz vor Passivrauchen nicht um eine Risikominimierung gehen kann, wie dies von der BGN gesehen wird, sondern eine Risikoeliminierung erforderlich ist. Denn Tabakrauch ist kein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Jedwede Gleichsetzung von Tabakrauch mit einem Gefahrstoff ist verfehlt, denn die Gefahrstoffverordnung ist nicht für Tabakrauch konzipiert worden, sondern für gefährliche (meist krebserzeugende oder erbgutverändernde) Stoffe, die bei wirtschaftlich unverzichtbaren Prozessen entstehen. So ist es technisch unvermeidbar, dass z. B. Benzol (erzeugt Leukämie) bei der Verkokung von Kohle entsteht oder Butadien (Autoreifen-Grundstoff, verursacht u. a. Lungenkrebs) bei sog. Crack- Prozessen. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit unterliegen solche Stoffe strengen Auflagen, z. B. der, dass sie, wo immer möglich, durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen sind, oder ihre Arbeitsplatzkonzentration konsequent zu minimieren ist. All diese Regularien treffen für Tabakrauch nicht zu: Seine Entstehung ist wirtschaftlich keineswegs unverzichtbar und er kann auf höchst einfache Weise, durch ein Rauchverbot, vom Arbeitsplatz verbannt werden. Mit der Expositionsvermeidung werden alle Notlösungen technischer „Nichtraucherschutzsysteme“ überflüssig, zumal diese in Anschaffung und Unterhalt teuer sind und die anzustrebende Nullexposition verfehlen. Insbesondere die deutlich höhere Gesundheitsbelastung von Gastronomiemitarbeitern – das DKFZ hat hierzu einen neuen Report im Dezember 2007 vorgelegt – ist nur durch eine rauchfreie Gastronomie vermeidbar. Diese Position wird nicht nur von der WHO, sondern von über 150 Mitgliedstaaten weltweit vertreten und viele Staaten haben bereits entsprechende Gesetzgebungen geschaffen beziehungsweise werden dies in naher Zukunft tun. Die Mitgliedsstaaten haben auch festgehalten, dass es keinen weiteren Forschungsbedarf mehr gibt, denn es wurde in ausreichenden Studien der Beleg für die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen erbracht. Selbst der amerikanische Gesundheitsminister stellte im Juni 2006 fest „[...] the debate is over. The science is clear: secondhand smoke is not a mere annoyance, but a serious health hazard that causes premature death and disease in children and non-smoking adults”. Wenn die BGN im Jahr 2007/2008 noch einen weiteren Forschungsbedarf zum Passivrauchen sieht, hat sie ganz offensichtlich nicht die Fachliteratur gelesen oder will die Ergebnisse der unabhängigen Wissenschaft beharrlich nicht zur Kenntnis nehmen.
4. Zur Position der BGN zur Anerkennung von passivrauchbedingten Erkrankungen wie Lungenkrebs, Herzerkrankungen und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen als Berufskrankheiten bei Gastronomiemitarbeitern. Die von der BGN im Dezember 2007 vorgelegte „Bewertung arbeitsbedingter Erkrankungen mittels Kennziffern und Expertisen“ ist hinsichtlich der Datengrundlage, der Auswahlkriterien und der methodischen Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. Hier erfüllt die BGN selbst nicht die Ansprüche an die Wissenschaftlichkeit und die Transparenz der Methodik, die sie vom DKFZ erwartet. Weiterhin ist festzuhalten, dass die Behauptung der BGN, 60-80 % der in der Gastronomie Tätigen seien Aktivraucher, den neuesten Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts widerspricht. Der Mikrozensus ist die einzige deutsche Repräsentativbefragung, die auf Grund der hohen Fallzahl eine Differenzierung nach Berufsgruppen zulässt. Diesen Daten zufolge sind 48 % der Beschäftigten in Gaststätten und 52 % der Beschäftigten in Kneipen selbst Raucher. Das heißt, die Hälfte der Beschäftigten im Gastronomiebereich sind Nichtraucher.
5. Zum Vergleich der Partikelkonzentrationen in einer Garage, verursacht durch Zigarettenrauch und Dieselruß (dem sogenannten „Garagenversuch“). Das DKFZ hatte in der 1. Auflage des Reports „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ als ein Beispiel für die Partikelkonzentration in Innenräumen durch Tabakrauch im Vergleich zu Dieselruß eine Studie zitiert, die von italienischen Wissenschaftlern in der Fachzeitschrift "Tobacco Control" (Invernizzi et al. 2004, 13, 219-221) veröffentlicht wurde, nachdem sie durch ein Gutachterverfahren zur Veröffentlichung frei gegeben worden war. Die Studie wurde weder vom DKFZ durchgeführt, noch vom DKFZ publiziert, wie die BGN suggeriert, sondern lediglich zitiert. Ein Abgleich mit Literaturdaten zeigte indes später, dass der gemessene Unterschied in der Partikelhäufigkeit nur für das angegebene Größenfenster (1-10µm), nicht jedoch für die Gesamtheit aller Partikel galt (in der Partikelhäufigkeit Diesel gegen Tabakrauchpartikel). Deshalb hatte das DKFZ bereits in der 2. Auflage seines Reports im Jahr 2006 bewusst auf eine erneute Zitierung verzichtet.
6. Zu den Mutmaßungen der BGN, dass die bestehenden Verbote das Rauchen aus dem beruflichen Umfeld in das Private verlagern und dadurch Kinder stärker belastet würden. Die von der BGN zitierte Untersuchung des Umweltbundesamtes und des Robert-Koch-Instituts konstatiert einen Anstieg der Passivrauchbelastung von Kindern in Deutschland zwischen 1990/1992 und 2003/2006. Dieser Anstieg hat vielfältige Ursachen und ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass in den 1990er Jahren der Zigarettenkonsum insbesondere bei den jüngeren Altersgruppen zugenommen hat. Die Behauptung der BGN, in Deutschland seien „durch die Ächtung des Rauchens in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz Verlagerungen vom Arbeitsplatz in die Wohnungen nachweisbar“, ist unbegründet. Es gibt keine Untersuchung, die diese Spekulation der BGN rechtfertigt. Tatsächlich deuten Erfahrungen im Ausland darauf hin, dass durch Rauchverbote in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz auch das Rauchen zu Hause stärker thematisiert und reglementiert wird. Der letzte Artikel zu dieser Thematik ist im angesehenen Wissenschaftsjournal British Medical Journal erschienen und zeigt am Beispiel von Schottland, dass die Einführung eines Rauchverbots in der Gastronomie keineswegs zu einem Anstieg der Passivrauchbelastung von Kindern führt. Vielmehr gab es sogar in einigen Untergruppen deutliche Rückgänge der Passivrauchbelastung.
7. Zu den Mutmaßungen der BGN über den Status und die Finanzierung des WHOKollaborationszentrums für Tabakkontrolle im DKFZ. Das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle ist integraler Bestandteil des Deutschen Krebsforschungszentrums. Im Jahr 2002 wurde die Stabsstelle Krebsprävention, die unmittelbar dem Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Krebsforschungszentrums unterstellt ist, von der Weltgesundheitsorganisation als „WHO Collaborating Centre for Tobacco Control“ anerkannt. Die Stabsstelle Krebsprävention bzw. das WHO-Kollaborationszentrum finanzieren sich aus Haushaltsmitteln des DKFZ, welche eine Stiftung öffentlichen Rechts ist. Es erfolgt keine finanzielle Förderung durch die WHO. Auch wird die Arbeit nicht „über die Pharmazie finanziert“, wie von der BGN suggeriert wird. Das WHO-Kollaborationszentrum lehnt darüber hinaus ebenso wie alle anderen Abteilungen des DKFZ Mittel der Tabakindustrie ab. Hierzu besteht ein ethischer Kodex. Die rund 30 Publikationen zum Rauchen und Passivrauchen der letzten Jahre wurden erst nach internen als auch externen Begutachtungen freigegeben. Auch sind viele Publikationen in der Zusammenarbeit mit renommierten nationalen und internationalen Wissenschaftlern entstanden oder von diesen verfasst worden.
Fazit: Die BGN kennt entweder die wesentlichen Fakten nicht oder bewertet diese falsch. Diese Ignoranz schadet vor allem den Beschäftigten ihrer Mitgliedsbetriebe. Die BGN verstößt damit gegen den eigenen Auftrag, eine wissenschaftlich fundierte Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen zu leisten.